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Ablehnung

Die Versicherung kann Anträge und Antragsänderungen ablehnen. Nicht abgelehnt werden kann u. a. der Wunsch des Versicherten, eine Tagegeldversicherung bei Eintritt in den Ruhestand aufzuheben. Auch Leistungsabrechnungen kann die Versicherung ablehnen, wenn die abgerechneten Leistungen medizinisch nicht notwendig bzw. im Leistungsverzeichnis der Versicherung nicht enthalten sind.