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Anwartschaftsversicherung

Eine Anwartschaftsversicherung schließt man ab, wenn A die bestehende Private Krankenversicherung ruhen soll B wenn zu einem späteren Zeitpunkt einmal eine Private Krankenversicherung benötigt wird Durch eine r Anwartschaftsversicherung wird das Recht erworben , die bestehende oder gleichzeitig beantragte Krankenversicherung zu einem späteren Zeitpunkt aufleben zu lassen und zwar ohne erneute Risikoprüfung, ohne Wartezeiten und mit dem zum Abschlusszeitpunkt gültigen rechnerischen Eintrittsalter. Die Anwartschaftsversicherung kamm im Einzelfall kostenlos sein. In der Regel ist jedoch ein geringer Beitrag, je nach Tarif ca. 5% bis 30 % des normalen Beitrages der Krankenversicherung, zu zahlen. Während der Anwartschaft eventuell eintretende Erkrankungen sind mitversichert. Während der Anwartschaft besteht jedoch kein Anspruch auf Versicherungsleistungen.