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Arbeitgeberwechsel

Die Versicherungspflicht besteht nicht mehr, bei Arbeitgeberwechsel und wenn das neue Einkommen durch diesen Wechsel über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt. Die Mitgliedschaft endet dann mit Ablauf des Tages, an dem das Beschäftigungsverhältnis endet. Die Aufnahme des neuen Beschäftigungsverhältnisses begründet dann ein neues Versicherungsverhältnis und sie können bei Vorliegen der Voraussetzungen in die Private Krankenversicherung wechseln.