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Beihilfe

Die Beihilfe ist ein eigenständiges Krankenfürsorgesystem,für Beamte. Der Dienstherr, z.B. Bundes-, Landes- oder Kommunalbehörd, beteiligt sich an den Krankheitskosten seiner Beamten im Rahmen der Fürsorgepflicht. Die Beihilfe wird in prozentual unterschiedlicher Höhe gewährt.