Beihilfe
Die
Beihilfe ist ein eigenständiges Krankenfürsorgesystem,für Beamte. Der Dienstherr, z.B. Bundes-, Landes- oder Kommunalbehörd, beteiligt sich an den Krankheitskosten seiner Beamten im Rahmen der Fürsorgepflicht. Die
Beihilfe wird in prozentual unterschiedlicher Höhe gewährt.