Bundesrat billigt Grundlage für Gesundheitsfonds
Berlin (Reuters) - Der umstrittene Gesundheitsfonds hat im Bundesrat die letzte Hürde genommen.
Die Länderkammer billigte am Freitag mehrere Regelungen, die Voraussetzung für die Schaffung des Fonds sind. Dazu zählen Vorschriften für den Fall, dass eine Krankenkasse bankrottgehen sollte. Weil künftig auch Kassen wie die AOK pleitegehen können, müssen sie anders als bisher Rückstellungen für Pensionsansprüche bilden. Die Kassen sollen dafür 40 Jahre Zeit bekommen.
Geregelt wird in dem Gesetz auch die Konvergenzklausel, die sicherstellen soll, dass kein Bundesland durch den Fonds und den neuen Finanzausgleich mit mehr als 100 Millionen Euro zusätzlich im Jahr belastet wird. Außerdem werden neue Vorgaben für Rabattverträge gültig.
Mit dem Gesundheitsfonds kommt auf die gesetzlich Versicherten ab Januar ein Rekordbeitragssatz von 15,5 Prozent zu. Damit wird die Krankenversicherung für 90 Prozent von ihnen teurer, und zwar im Durchschnitt um 100 Euro im Jahr. In den Gesundheitsfonds sollen ab Januar sämtliche Beiträge der Versicherten und die Zuschüsse des Bundes fließen. Insgesamt umfasst er dann rund 167 Milliarden Euro pro Jahr. Pro Versichertem erhält jede Kasse eine bestimmte Summe zugeteilt.
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Quelle: REUTERS Deutschland




