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# - Krankenkasse


Die Beiträge wirken sich ab 2010 steuerlich stärker aus

(Val) Ab 2010 können Bürger ihre Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung steuerlich besser absetzen als derzeit. Das gilt unabhängig davon, ob sie privat oder gesetzlich versichert sind. Der Referentenentwurf zum Gesetz zur verbesserten steuerlichen Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen sieht folgende Verbesserungen vor:- Gesetzlich versicherte Arbeitnehmer dürfen künftig 96 Prozent ihrer Kranken- und 100 Prozent der Pflegeversicherungsbeiträge als Sonderausgaben abziehen. Die vierprozentige Kürzung bei der Krankenversicherung wird mit dem Beitragsanteil für die Finanzierung des Krankengelds begründet. Der maximale Abzugsbetrag soll sich dabei von aktuell 1.500 Euro auf bis zu rund 4700 Euro pro Jahr steigen. Bei hoher Progression verbleiben damit netto etwa 100 Euro mehr im Monat.- Selbstständige können ab 2010 statt derzeit 2400 Euro künftig bis zu rund 7800 Euro jährlich absetzen. Zusätzlich können solche privat Versicherten auch noch die Aufwendungen für ihre privat versicherten Kinder und Ehepartner geltend machen. Nicht abzugsfähig sollen Beiträge für Zusatzleistungen wie eine Chefarztbehandlung oder Einbettzimmer im Krankenhaus sein.Was die Steuerzahler freut, ärgert den Fiskus. Denn dem Staat drohen dadurch erhebliche Steuermindereinnahmen von etwa 8,7 Milliarden Euro jährlich. Für die Steuererklärungen 2007 bis 2009 bleibt es hingegen dabei, dass Bürger maximal 2400 und Arbeitnehmer 1500 Euro für alle Versicherungsbeiträge mit Ausnahme der Altersvorsorgeaufwendungen absetzen dürfen. Ehegatten können die jeweils doppelten Beträge geltend machen, also bis zu 4.800 Euro im Jahr.

Hintergrund der erfreulichen Aussicht auf Besserung in gut einem Jahr ist ein Beschluss des Bundesverfassungsgerichts von Anfang 2008. Karlsruhe hatte entschieden, dass die derzeitige begrenzte Absetzbarkeit von privaten Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen verfassungswidrig ist (Az. 2 BvL 1/06). Von einer Neuregelung ab 2010 werden vor allem gut verdienende Privatversicherte mit vielen Kindern profitieren, sie können sich künftig auf eine höhere Steuerersparnis einstellen.