Bund stopft Schlupflöcher für Lebensversicherungen
von Robert Kracht
Mit dem Entwurf zum Jahressteuergesetz 2009 sollen Auswege aus der Abgeltungsteuer geschlossen werden. Auch bei Policen im Ausland hält der Fiskus künftig die Hand auf.
Der am Freitag im Bundesrat beschlossene Gesetzentwurf betrifft in erster Linie Lebensversicherungen, bei denen die angesammelten Erträge bis zur Fälligkeit vom Fiskus unbelastet und dann in vielen Fällen zur Hälfte steuerfrei bleiben. Ins Visier genommen wird unter anderem das Modell, bei dem Anleger ihr Vermögen unter den Mantel einer Police etwa aus Liechtenstein packen, um damit der 2009 kommenden Abgeltungsteuer zu entgehen.
Anleger bringen ihre Wertpapiere in die Versicherung ein und umgehen damit die Pauschalsteuer auf Zinsen, Dividenden und Verkaufserlöse. Damit soll der Zinseszinseffekt brutto auflaufen und erst bei Fälligkeit der Police erfasst werden - im Alter ab 60 und nach zwölfjähriger Laufzeit nur zur Hälfte mit der individuellen Progression. Solche Depots im Policenmantel sollen künftig wie eine herkömmliche Vermögensverwaltung besteuert werden. Anleger stellen sich damit sogar schlechter als mit normalen Fondssparverträgen.
Den gleichen Einschnitt plant der Bund für Angebote, die nur ein minimales Todesfallrisiko absichern, um überhaupt als Lebensversicherung zu gelten. Nun soll eine gesetzliche Definition vorgeben, welche Risiken das Unternehmen abdecken muss. Werden diese nicht eingehalten, fließen dem Versicherten die anfallenden Erträge aus der Police laufend als steuerpflichtige Einnahmen zu. Das Bundesfinanzministerium plant, diese Regelungen auch auf bereits laufende Verträge anzuwenden. Das Gesetz muss noch den Bundestag passieren.
Einschränkung für Steuersparfonds
Darüber hinaus führt der Fiskus neue Pflichten bei ausländischen Lebensversicherungen ein, selbst wenn diese weiterhin alle Voraussetzungen für das Steuerprivileg erfüllen. Unterhält die Assekuranz eine inländische Niederlassung, wird bei Auszahlung der Police Abgeltungsteuer fällig. Das gilt sogar, wenn die Versicherungssumme jenseits der Grenze ausgezahlt wird. Gibt es keine deutsche Niederlassung, müssen inländische Vermittler dem Fiskus automatisch melden, wenn es über sie zu einem neuen Vertragsabschluss gekommen ist.
Der Bundesrat hat auch die Einschränkung für Steuersparfonds beschlossen, über die die FTD vor einer Woche berichtet hatte. Gewinne aus Termingeschäften werden künftig steuerpflichtig, wenn der Fonds hiermit zinsähnliche Erträge erzielt. Der Bestandsschutz fällt für ab heute erworbene Fonds.
Quelle: ftd.de




