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Pflegeversicherung

Wer bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen für allgemeine Krankenhausleistungen versichert ist, ist seit dem 1. Januar 1995 gesetzlich verpflichtet, dort auch eine Pflegeversicherung abzuschließen.Bei Beamten gilt diese Verpflichtung nur für die von der Beihilfe nicht abgedeckten Leistungen.