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Ablehnung
Die Versicherung kann Anträge und Antragsänderungen ablehnen. Nicht abgelehnt werden kann u. a. der Wunsch des Versicherten, eine Tagegeldversicherung bei Eintritt in den Ruhestand aufzuheben. Auch Leistungsabrechnungen kann die Versicherung ablehnen, wenn die abgerechneten Leistungen medizinisch...
Aktiengesellschaft (AG)
Eine AG im Versicherungswesen unterliegt den Regeln des Versicherungsaufsichtsgesetz sowie der Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen. Krankenversicherer unterliegen dürfen außerdem nur das Krankenversicherungsgeschäft betreiben ( Prinzip der Spartentrennung). Eine weite...
Allgemeine Versicherungsbedingungen
Im Rahmen der Krankenversicherung gelten die Musterbedingungen für die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung (MB/KK94) sowie die Krankentagegeldversicherung (MB/KT94). Diese Bedingungen sind für alle Versicherungsgesellschaften verbindlich. Darüber hinaus hat jede Versicherungs...
Alterungsrückstellung
Zur Finanzierung der wachsenden Krankheitskosten im Alter wird von der privaten Krankenversicherung die Altersrückstellung gebildet. Ein großer Teil zurückgelegt für die Leistungen, die Sie als älterer Mensch in Anspruch nehmen wrden. Diese Rückstellungen werden individuell gutgeschrieben. Je...
Ambulante Leistungen
In der privatne Krankenversicherung wird die Krankheitskostenvollversicherung normalerweise in drei Leistungsbereiche aufgeteilt: Ambulante Leistungen, zahnärztliche Leistungen, stationäre Leistungen. Zu den ambulanten Leistungen zählen z.B. ärztliche Beratungen, Untersuchungen und Besuche, ambu...
Annahme
Ihre einseitige Willenserklärung als Kunde, ein Versicherungsprodukt erwerben zu wollen, wird vom Versicherungsunternehmen üblicherweise akzeptiert. Die Willenserklärung wird durch schriftliche Annahmeerklärung bzw. Police der Versicherung bestätigt. Somit ist der Vertrag formell zustande gekommen.
Annahmezwang
Von den Krankenversicherungsgesellschaften dürfen bestimmte Personengruppen nicht abgelehnt werden. So besteht ein Annahmezwang (auch Kontrahierungszwang) besteht z.B. für die Nachversicherung von Neugeborenen (gilt auch bei Adoptionen) . Versicherungsschutz beginnt ohne Wartezeiten unmittelbar...
Anrechnung von Wartezeiten
Bei Wechsel von der gesetzlichen in die Private Krankenversicherung, wird die nachweislich ununterbrochene Versicherungszeit in der gesetzlichen KV angerechnet. Voraussetzung dafür ist, dass die Versicherung innerhalb von zwei Monaten nach Beendigung der Vorversicherung beantragt wird und der ...
Anrechnungsbetrag
Als Anrechnungsbetrag bezeichnet man den Gegenwert der für den Versicherten gebildeten Altersrückstellung. Er findet seinen Niederschlag in der Differenz zwischen dem aktuell zu zahlenden Beitrag und dem Beitrag, der auf Grund des derzeitigen Alters des Versicherten bei einem Neuabschluss zu zah...
Antrag
Mit dem Antrag wird eine einseitige Willenserklärung an die Versicherung abgegeben, eine Versicherung erwerben zu wollen. Grundlage ist meistens ein Vordruck der Versicherung, der die Allgemeine Geschäftsbedingungen enthält. Diese bestehen aus den rechtsgeschäftlichen Vertragsbestandteilen und de...
Anwartschaftsversicherung
Eine Anwartschaftsversicherung schließt man ab, wenn A die bestehende Private Krankenversicherung ruhen soll B wenn zu einem späteren Zeitpunkt einmal eine Private Krankenversicherung benötigt wird Durch eine r Anwartschaftsversicherung wird das Recht erworben , die bestehende oder gleichzeiti...
Anzeigepflicht
Bei Antragstellung, bei Änderungen oder Wiederaufleben des Krankenversicherungsvertragesbesteht die Verpflichtung, den derzeitigen Gesundheitszustand sowie in der Vergangenheit aufgetretene Krankheiten vollständig und richtig anzuzeigen. Die Anzeigepflicht bezieht sich dabei auf alle bekannten Um...
Arbeitgeberwechsel
Die Versicherungspflicht besteht nicht mehr, bei Arbeitgeberwechsel und wenn das neue Einkommen durch diesen Wechsel über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt. Die Mitgliedschaft endet dann mit Ablauf des Tages, an dem das Beschäftigungsverhältnis endet. Die Aufnahme des neuen Beschäftigungsver...
Arbeitnehmer
Als Arbeitnehmer gilt, wer sich einem anderen gegen Entgelt (Lohn, Gehalt) zur Leistung von Diensten verpflichtet hat. Arbeitnehmer sind Arbeiter und Angestellte nicht aber Beamte, Selbstständige oder Freiberufler.
Arbeitslosigkeit
Wird Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe bezogen, tritt automatisch die beitragsfreie Pflichtversicherung durch die Allgemeine Ortskrankenkasse ein. Für die private Vollversicherung besteht für Arbeitslose ein außerordentliches Kündigungsrecht. Es kann auch eine Anwartschaftsversicherung für ...
Arbeitsunfähigkeit
Entsprechend den Musterbedingungen liegt Arbeitsunfähigkeit dann vor, wenn die berufliche Tätigkeit nach medizinischem Befund vorübergehend nicht ausgeübt werden kann und keiner anderweitigen Erwerbstätigkeit nachgegangen wird.
Auskunftspflicht
Die Auskunftspflicht ist eine gesetzliche Obliegenheit. Danach ist jeder Versicherte nach Eintritt des Versicherungsfalls verpflichtet, der Versicherung jede Auskunft zu erteilen, die diese zur Feststellung der Leistungspflicht für erforderlich hält.
Auslandsreisekrankenversicherung
Bei der Auslandsreisekrankenversicherung handelt es sich um eine private Zusatzversicherung, die auf die Gefahrenlagen und den besonderen Bedarf während eines vorübergehenden Auslandsaufenthalts zugeschnitten ist. Sie ergänzt den gesetzlichen und allgemeinen Krankenversicherungsschutz bei Ausla...
Aussteuerung
Aussteuerung ist die Überleitung eines lange Zeit arbeitsunfähigen Versicherten mit Krankengeldbezug, bei dem man nicht mehr von Arbeitsunfähigkeit spricht, sondern bereits von einer Minderung der Erwerbsfähigkeit, an einen anderen Träger. Folge: Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt nicht ...
Außergewöhnliche Belastung
Krankheitskosten, die nicht von anderer Seite erstattet werden, können steuerlich als Außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden. Allerdings wird eine zumutbare Eigenbelastung abgezogen.
BAFin
Abkürzung für die 'Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-Aufsicht', sie ist dem Bundesministerium der Finanzen unterstellt und eine staatliche Behörde, die die privaten Versicherungsunternehmen beaufsichtigt.
Basistarif
Der Basistarif ist ein privater Krankenversicherungsschutz für den Personenlreis, für den eine 'normale' Private Krankenversicherung aus finanziellen Gründen nicht in Frage kommt und der nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherbar ist. Die Leistungen entsprechen in etwa denen der g...
Beamtenanwärter
Beamtenanwärter sind Beamte in der Ausbildung, die als Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst einen Unterhaltszuschuss erhalten. Sie können in der privaten Krankenversicherung versichert werden.
Beendigung des Versicherungsschutzes
Die Kündigung, eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung, wird mit dem Zugang beim Versicherer wirksam. In der privaten Krankenversichereung wird zwischen ordentlichem und außerordentlichem Kündigungsrecht unterschieden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Ordentliche Kündigung: ...
Befreiung von der Versicherungspflicht
Wenn durch Erhähung der Versicherungspflichtgrenze zum 1. Januar eines Jahres plötzlich Krankenversicherungspflicht besteht, kann die Befreiung von dieser Pflicht beantragt werden.i Der Antrag muß nnerhalb von drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht bei der Krankenkasse gestellt werde...
Beginn des Versicherungsschutzes in der privaten Krankenversicherung
Versicherungsschutz in der privaten Krankenversicherung beginnt nach Vertragsabschluss, d.h. mit der Zusendung der Police oder einer Annahmebestätigung. Er beginnt jedoch nicht vor dem in der Police genannten Zeitpunkt und erst nach Ablauf der Wartezeiten.
Beihilfe
Die Beihilfe ist ein eigenständiges Krankenfürsorgesystem,für Beamte. Der Dienstherr, z.B. Bundes-, Landes- oder Kommunalbehörd, beteiligt sich an den Krankheitskosten seiner Beamten im Rahmen der Fürsorgepflicht. Die Beihilfe wird in prozentual unterschiedlicher Höhe gewährt.
Beitragsanpassung
Gesetzliche wie private Krankenversicherungen haben die Leistungen für die Versicherten über Beiträge zu finanzieren. Steigen die Kosten im Gesundheitswesen, führt dies zwangsläufig zu Beitragserhähungen.
Beitragsberechnung
In der privaten Krankenversicherung werden die Beiträge nach dem Äquivalenzprinzip erhoben. Dies bedeutet, der Beitrag ist abhängig von den gewählten tariflichen Leistungen, dem Eintrittsalter, dem Geschlecht und dem individuellen gesundheitlichen Risiko. In der gesetzlichen Krankenversicherung ...
Beitragslimitierung
In der Privaten Krankenversicherung können die Versicherungsgesellschaften notwendige Beitragsanpassungen durch die Verwendung von Überschüssen (z.B. Gewinnen aus Kapitalanlagen) begrenzen - limitieren.