weitere ECOMARS Portale: Werbeagenturen | Steuerberater | Freelancer | Sicherheitsunternehmen

Versicherungspflichtgrenze

Als Versicherungspflichtgrenze wird die Obergrenze bezeichnet, bis zu der Arbeiter und Angestellte versicherungspflichtig sind. Sie errechnet sich aus dem monatlichen Bruttoarbeitsentgelt multipliziert mit zwölf (Monaten). Hinzuzurechnen sind Einmalzahlungen, z.B. Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Überstundenvergütungen, sofern sie mit einem Pauschalbetrag ständig vergütet werden. Bei Überschreiten der Versicherungspflichtgrenze entfällt die gesetzliche Versicherungspflicht. Der Betroffene kann entscheiden, ob er als freiwillig Versicherter in der gesetzlichen Krankenversicherung verbleibt oder einer privaten Krankenversicherung beitritt.